Ein Chatbot, der rund um die Uhr Fragen zu Öffnungszeiten, Preisen oder Lieferzeiten beantwortet, ist für viele kleine Unternehmen der erste praktische KI-Einsatz. Seit dem 2. August 2026 gilt dafür eine klare Regel aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act): Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI kommunizieren. Die gute Nachricht: Für die meisten Unternehmen ist das mit einem gut sichtbaren Satz erledigt.
Was Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt
Artikel 50 regelt die sogenannten Transparenzpflichten. Für Websites sind drei Punkte relevant:
- Chatbots und KI-Assistenten: KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Nutzer wissen, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Ausnahme: Das ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich.
- Deepfakes: Wer KI-erzeugte oder stark veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind.
- KI-Texte zu öffentlichen Themen: Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, müssen gekennzeichnet werden, wenn sie von einer KI erstellt wurden. Das entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und redaktionell verantwortet.
Wer ist verantwortlich, der Anbieter oder Sie?
Die Pflicht beim Chatbot richtet sich in erster Linie an den Anbieter, also das Unternehmen, das die Chatbot-Software entwickelt. Als Unternehmen, das den Chatbot auf seiner Website einsetzt, sind Sie Betreiber. Verlassen sollten Sie sich trotzdem nicht darauf, dass der Anbieter alles richtig macht. Ihre Besucher sehen Ihre Website, nicht die Software dahinter. Wenn der Hinweis fehlt, landet die Beschwerde bei Ihnen. Prüfen Sie deshalb selbst, ob und wo der Hinweis erscheint, und ergänzen Sie ihn notfalls.
Bei Deepfakes und KI-Texten zu öffentlichen Themen liegt die Pflicht dagegen direkt beim Betreiber, also bei dem, der die Inhalte veröffentlicht.
So setzen Sie die Kennzeichnung um
Die IHK weist darauf hin, dass für kleine und mittlere Unternehmen meist eine einfache, verständliche Kennzeichnung genügt. Bewährt haben sich:
- Hinweis im Chatfenster: Gleich in der ersten Nachricht oder im Kopf des Fensters, etwa „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten“.
- Erkennbarer Name: Kein menschlicher Vorname mit Foto, der eine echte Person vortäuscht. „KI-Assistent“ oder ein Fantasiename mit dem Zusatz „KI“ ist eindeutig.
- Weg zum Menschen: Ein Link oder Knopf, über den Besucher Ihr Team per Telefon, E-Mail oder Formular erreichen. Das ist keine ausdrückliche Pflicht, schafft aber Vertrauen.
- Hinweis in der Datenschutzerklärung: Welcher Dienst eingesetzt wird, welche Daten verarbeitet werden und wo sie gespeichert sind.
KI-Bilder und KI-Texte im Marketing
Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden. Eine erkennbar gestaltete Illustration für einen Blogbeitrag ist kein Deepfake. Anders sieht es aus, wenn ein KI-Bild wie ein echtes Foto wirkt, etwa ein vermeintliches Teamfoto, ein Bild Ihres Ladens oder ein „Vorher-nachher“-Vergleich. Dann sollten Sie es kennzeichnen. Unabhängig von der Rechtslage gilt: Wer mit KI-Fotos echte Kunden oder Mitarbeiter vortäuscht, riskiert Abmahnungen wegen Irreführung und vor allem das Vertrauen seiner Kunden.
Bei Texten ist die Lage für Unternehmen entspannter. Produkttexte, Leistungsbeschreibungen oder Ratgeber, die Sie mit KI-Hilfe schreiben und anschließend selbst prüfen und verantworten, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Unsichtbare Markierungen: Frist bis Dezember
Zusätzlich verlangt die KI-Verordnung, dass Anbieter generativer KI ihre Bilder, Videos und Texte maschinenlesbar markieren, etwa mit digitalen Wasserzeichen. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 eingeräumt. Diese Pflicht trifft die Hersteller der Tools, nicht Sie als Nutzer. Entfernen sollten Sie solche Markierungen aber nicht.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern geahndet werden, die für große Unternehmen in die Millionen gehen. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die Verordnung niedrigere Obergrenzen vor. Wahrscheinlicher als ein Bußgeld sind im Alltag aber Abmahnungen und Kundenbeschwerden. Beides lässt sich mit einem sauberen Hinweis leicht vermeiden.
Checkliste für Ihren Chatbot
- Hinweis „KI-Assistent“ ist vor oder bei der ersten Nachricht sichtbar.
- Der Chatbot gibt sich nicht als Mensch aus, auch nicht auf Nachfrage.
- Es gibt einen Weg zu einem echten Ansprechpartner.
- Die Datenschutzerklärung nennt den Dienst und die verarbeiteten Daten. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung liegt vor.
- Der Chatbot beantwortet nur Fragen, für die er verlässliche Informationen hat, und verweist bei Preisen, Fristen und Rechtsfragen auf Ihr Team.
- Sie testen regelmäßig, was der Chatbot antwortet. Für falsche Zusagen haften Sie wie für jede andere Aussage auf Ihrer Website.
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf einen Chatbot zu verzichten. Ein klarer Hinweis, ein ehrlicher Name und ein Weg zum Menschen reichen in den meisten Fällen aus. Wie Sie KI im Unternehmen Schritt für Schritt einführen, lesen Sie in unserem Beitrag KI im Unternehmen einführen. Wenn Sie einen Chatbot für Ihre Website planen, beraten wir Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.