Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen von einer guten Idee zur Pflicht geworden. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz unter anderem für Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Aber auch wer nicht betroffen ist, profitiert: Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zu bedienen und wird von Suchmaschinen besser verstanden.
Wer muss seine Website barrierefrei gestalten?
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die über ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern schließen, also klassische Onlineshops, Buchungs- und Terminportale oder Bankdienstleistungen. Eine reine Informationswebsite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht unter das BFSG.
Wichtig ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreicht, muss die Anforderungen für Dienstleistungen wie einen Onlineshop nicht erfüllen. Die Ausnahme ist eng auszulegen und sollte dokumentiert werden. Im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Als Maßstab gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA. Dahinter stehen vier Grundsätze: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis heißt das zum Beispiel:
- Texte haben genug Kontrast zum Hintergrund.
- Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte.
- Alles lässt sich auch ohne Maus, nur mit der Tastatur bedienen, und man sieht dabei, wo man sich befindet.
- Formulare haben Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
- Überschriften sind sauber gegliedert, damit Screenreader die Seite erschließen können.
- Sich bewegende Inhalte wie Slider lassen sich anhalten.
So testen Sie Ihre Website selbst
Ein vollständiger Test braucht Fachwissen, einen ersten Eindruck verschaffen Sie sich aber in 15 Minuten:
- Tastatur-Test: Legen Sie die Maus weg und gehen Sie mit der Tab-Taste durch Ihre Startseite. Erreichen Sie Menü, Links und Formular? Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind?
- Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 %. Bleibt alles lesbar, ohne dass Inhalte überlappen?
- Automatischer Check: Kostenlose Werkzeuge wie WAVE oder die Lighthouse-Prüfung in Chrome zeigen fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste und Strukturfehler.
- Screenreader-Probe: Schalten Sie auf dem Smartphone die Vorlesefunktion ein (VoiceOver oder TalkBack) und versuchen Sie, Ihr Kontaktformular abzuschicken.
Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Für einen Onlineshop, der unter das BFSG fällt, lohnt sich deshalb eine fachliche Prüfung.
Checkliste: Die häufigsten Baustellen
- Alternativtexte für alle inhaltlichen Bilder
- Kontrast von Text, Buttons und Formularfeldern
- Sichtbarer Fokus bei der Tastaturbedienung
- Eine H1 pro Seite und eine logische Überschriften-Reihenfolge
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Slider und Animationen mit Pause-Möglichkeit
- Barrierefreie Cookie-Einwilligung
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit (für BFSG-pflichtige Angebote)
Fazit
Barrierefreiheit ist kein Zusatzmodul, sondern eine Frage sorgfältiger Umsetzung. Bei neuen Projekten berücksichtigen wir sie von Anfang an, bestehende Websites und Shops prüfen wir auf Wunsch. Mehr dazu auf unseren Seiten Webdesign und Onlineshop erstellen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.