Die kurze Antwort: Eine reine Firmenwebsite wird in Sachsen 2026 kaum noch direkt bezuschusst. Gefördert werden vor allem Digitalisierungsprojekte, die Abläufe im Unternehmen verbessern, und Beratung auf dem Weg dorthin. Dazu kommt: Der wichtigste Landeszuschuss ist in der Region Dresden seit Juli 2026 gestoppt. Wer jetzt plant, sollte die Möglichkeiten kennen, bevor er einen Auftrag vergibt. Denn bei fast allen Programmen gilt: Erst der Antrag, dann das Projekt.
Der Digitalisierungszuschuss der SAB
Das zentrale Programm in Sachsen ist der Digitalisierung Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB), finanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Gefördert werden zwei Arten von Vorhaben: kleinere Heranführungsprojekte, mit denen ein Unternehmen den Einstieg in die Digitalisierung schafft, und größere Transformationsprojekte. Die Zuschüsse liegen je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen etwa 35 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleinstunternehmen erhalten den höchsten Satz.
Wichtig für alle, die an eine neue Website denken: Laut den Unterlagen der SAB sind die Erstellung einer Website, Standard-Software ohne Projektbezug und reine Onlinevertriebsmaßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung nicht das, was das Programm fördern will. Chancen haben Vorhaben, die einen Prozess digitalisieren, zum Beispiel ein Onlineshop mit Anbindung an Warenwirtschaft und Buchhaltung, ein digitales Buchungs- oder Auftragssystem oder eine KI-Lösung, die Anfragen vorsortiert.
Antragsstopp in Dresden und Chemnitz
Seit dem 17. Juli 2026 nimmt die SAB wegen der hohen Nachfrage in weiten Teilen Sachsens keine neuen Anträge mehr an. Betroffen ist die sogenannte Übergangsregion, zu der Dresden, Chemnitz und die umliegenden Landkreise gehören. Laut IHK Dresden ist offen, ob und wann wieder Anträge möglich sind. Unternehmen aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen können dagegen weiterhin Anträge stellen.
Für Unternehmen aus Dresden heißt das: Planen Sie Ihr Projekt nicht so, dass es nur mit diesem Zuschuss funktioniert. Wer abwartet, verliert unter Umständen mehr Zeit und Geld als der Zuschuss eingebracht hätte. Behalten Sie die Seite der SAB trotzdem im Blick, Programme werden manchmal mit frischen Mitteln wieder geöffnet.
BAFA-Beratungsförderung: noch bis Ende 2026
Bundesweit gibt es die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bezuschusst wird nicht die Umsetzung, sondern die Beratung, etwa zu einer Digitalisierungsstrategie, zum Einsatz von KI oder zur Neuausrichtung des Vertriebs. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Fördersatz höher als im Westen, die förderfähigen Beratungskosten sind gedeckelt.
Zwei Punkte sind entscheidend:
- Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form es danach weitergeht, ist noch nicht bekannt. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte zeitnah beantragen.
- Die Beratung darf erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen. Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal, der Berater muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Eine Beratung kann ein guter erster Schritt sein: Sie klärt, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, und liefert die Grundlage für ein späteres Umsetzungsprojekt.
Was es nicht mehr gibt
Viele Ratgeber im Netz sind veraltet. Die Bundesprogramme go-digital und Digital Jetzt, die jahrelang Websites, Shops und IT-Sicherheit bezuschusst haben, sind ausgelaufen und stehen 2026 nicht mehr zur Verfügung. Wenn Ihnen jemand eine Website „zu 50 Prozent über go-digital“ anbietet, fragen Sie genau nach.
Weitere Wege, die sich lohnen
- Förderkredite: KfW und SAB bieten zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Digitalisierung. Das ist kein Zuschuss, kann aber die Finanzierung eines größeren Projekts erleichtern.
- Kostenlose Erstberatung: Die IHK Dresden und die Handwerkskammer Dresden beraten ihre Mitglieder kostenlos zu Fördermöglichkeiten und kennen den aktuellen Stand der Programme.
- Steuerliche Effekte: Software und digitale Wirtschaftsgüter lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen schnell abschreiben. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.
Fünf Regeln für jeden Förderantrag
- Kein Auftrag vor dem Antrag: Ein unterschriebenes Angebot gilt meist schon als Projektbeginn und schließt die Förderung aus.
- Vergleichsangebote einholen: Viele Programme verlangen mehrere Angebote oder eine Begründung, warum ein bestimmter Anbieter gewählt wurde.
- Projekt klar beschreiben: Welcher Ablauf wird digitalisiert, was ändert sich messbar? Ein „schönerer Internetauftritt“ überzeugt keine Förderbank.
- Eigenanteil einplanen: Der Zuschuss deckt nur einen Teil, und er wird oft erst nach Abschluss ausgezahlt. Sie gehen also in Vorleistung.
- Nachweise sammeln: Rechnungen, Zahlungsbelege und ein kurzer Abschlussbericht sind fast immer Pflicht.
Unsere Empfehlung
Wenn Ihre Website dringend erneuert werden muss, etwa weil das System keine Sicherheitsupdates mehr bekommt, warten Sie nicht auf einen Zuschuss. Teilen Sie das Projekt lieber in Etappen auf und starten Sie mit dem, was am meisten bringt. Was eine Website realistisch kostet, haben wir im Beitrag Was kostet eine Website? zusammengefasst. Wenn ein größeres Digitalisierungsprojekt ansteht, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen, ob eine Förderung infrage kommt, und stimmen den Zeitplan darauf ab. Vereinbaren Sie dazu ein kostenloses Erstgespräch.
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig. Dieser Beitrag ersetzt keine Förderberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der SAB, dem BAFA oder Ihrer IHK.